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Saisonbeginn im Hallenbad Holzminden

Bei zunehmend herbstlichen Wetter und somit Abschluss der Freibad-Saison stehen die erforderlichen Arbeiten für den Saisonwechsel auf die Hallenbad-Saison im Mittelpunkt. Das Freibad muss winterfest gemacht und das Hallenbad in Betrieb genommen werden. Die Arbeiten im Hallenbad werden zu Beginn der nächsten Woche abgeschlossen sein.

Das Hallenbad Holzminden öffnet somit am Dienstag, 14. September 2010, seine Pforten für die neue Hallenschwimm-Saison. Den Schulen, dem Vereinssport und dem öffentlichen Badebetrieb steht das Bad damit zum Schwimm-Vergnügen in der kälteren Jahreszeit zur Verfügung.

Die Eintrittspreise haben sich gegenüber der Vorsaison nicht verändert.

Turnhalle Grimmenstein

Turnhalle Grimmenstein

Die Turnhalle Grimmenstein steht nach erfolgreicher Sanierung den Sportvereinen wieder ab Montag, den 23. August 2010, für den Trainingsbetrieb zur Verfügung.

Die Stadt Holzminden dankt für das Verständis der Sportlerinnen und Sportler.

Geänderte Öffnungszeiten in der Wohngeldstelle

Die Öffnungs- und Sprechzeiten der gemeinsamen Wohngeldstelle der Stadt und des Land­kreises Holzminden, die sich im Rathaus der Stadt Holzminden, Neue Str. 12, 37603 Holz­minden befindet, werden ab 19.07.2010 eingeschränkt. Die Wohngeldstelle ist ab 19.07.2010 mittwochs und freitags geschlossen. Diese Tage sind zur Antragsbearbeitung erforderlich. Die Mitarbeiterinnen sind montags, dienstags und donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar, um Anträge entgegen zu nehmen sowie Fragen zu beantworten und die Bürger und Bürgerinnen zu informieren. Stadt und Landkreis Holzminden bitten um Verständnis.

Google Streetview

In weiten Teilen Deutschlands werden zur Zeit Straßenansichten für den Internetdienst „Google Streetview“ mit Kamerafahrzeugen aufgenommen.

Anschließend will „Google Streetview“ die Bilder mit Häusern und Straßenabschnitten im Internet veröffentlichen.

Dabei ist „Google Streetview“ für Internet-Nutzer nur auf den ersten Blick ein kostenloser Service. Denn letztlich zahlen alle Bürgerinnen und Bürger dafür mit einem Verlust der Privatsphäre, der durch das millionenfache Abbilden von Häusern und Gärten entsteht. Das Bundesverbraucherschutzministerium empfiehlt daher betroffenen Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Fotos nicht im Internet publiziert werden können. Im Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden (zum Beispiel die Farbe des Hauses, Balkone, markante Gebäude in der Umgebung oder sonstige Auffälligkeiten), damit es auch unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann.

Das Unternehmen Google hat darüber hinaus zugesagt, die Öffentlichkeit über geplante Kamerafahrten zu informieren und Widersprüche Betroffener auch schon vor der Veröffentlichung zu berücksichtigen, indem Bilder unkenntlich gemacht werden.

Weitere Informationen und auch Widerspruchsformulare erhalten Sie über das Verbraucherschutzministerium. Hierzu klicken Sie bitte hier.

Neuer Personalausweis: Informations- und Serviceportal im Internet

Seit Anfang Mai ist das Informations- und Serviceportal zum neuen Personalausweis online. Bürgerinnen und Bürger, Firmen und Verwaltungen können sich unter
www.personalausweisportal.de
umfassend über den neuen Ausweis informieren. Die Webseite gibt Auskünfte zu den neuen Funktionen, zur Handhabung und zum Schutz der persönlichen Daten. Diensteanbieter können über diese Website ihre Anträge auf die Erteilung von Berechtigungszertifikaten bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate stellen.

(Herausgeber: Bundesministerium des Innern)

 

Widerspruch gegen die Übermittlung von Einwohnerdaten

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Holzminden

 

Das Niedersächsische Meldegesetz (NMG) sieht vor, dass die Meldebehörde an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen in der Bundesrepublik Deutschland, an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und in besonderen Fällen an Träger von Wahlvorschlägen, Träger für Abstimmungen, Träger für Volks- und Bürgerbegehren, Träger für Volksinitiativen, Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften, Presse und Rundfunk sowie Adressbuchverlage bestimmte Daten der gemeldeten Einwohner bzw. Einwohnerinnen übermitteln darf. Der Empfänger darf diese Daten nur für den Zweck verwenden, für den er sie erhalten hat.

Das Niedersächsische Meldegesetz räumt gleichzeitig allen gemeldeten Einwohnern und Einwohnerinnen die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.

Dabei handelt es sich um die Datenübermittlung an:

  1. Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören; dies gilt nicht für die Mitteilung, dass der Ehegatte einer anderen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehört;
  2. Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen;
  3. Träger für Abstimmungen, Volks- und Bürgerbegehren sowie Volksinitiativen;
  4. Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen;
  5. Adressbuchverlage.

Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt Holzminden, die ihr Widerspruchsrecht ausüben möchten, können dieses der Meldebehörde der Stadtverwaltung Holzminden, Neue Straße 12, 37603 Holzminden schriftlich mitteilen oder durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro, Rathaus, Neue Str. 12, Zimmer 008 (Öffnungszeiten montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) gegenüber der Meldebehörde erklären.

 

Holzminden, 08. Februar 2010
Stadt Holzminden
Der Bürgermeister

Jürgen Daul